PARTNERVEREINBARUNG
(nachstehend die „VEREINBARUNG“)
Allgemeine Begriffsbestimmungen
Das Unternehmen bezeichnet eine natürliche Person oder eine Gruppe von natürlichen Personen, die dieses Partnerprogramm durchführen und die Eigentümer der Markenrechte sind.
Die Marke MelBet.
Die Unternehmensressourcen sind die Websites und mobilen Anwendungen des Unternehmens, mit denen Wettangebote erbracht werden.
Die Unternehmensprodukte sind der Dienst oder eine Reihe von Diensten, die den Benutzern auf den unternehmenseigenen Websites angeboten werden.
Das Partnerprogramm stellt eine Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und den Partnern dar, in deren Rahmen die Partner auf den Partnerressourcen für die Unternehmensprodukte werben, um Neukunden für die Website des Unternehmens zu gewinnen, wofür der Partner eine Provision erhält.
Ein Partner ist ein Webmaster (eine natürliche oder juristische Person), der die Bedingungen des Partnerprogramms erfüllt.
Bei dem Partnerkonto handelt es sich um ein persönliches Konto des Partners innerhalb des Partnerprogramms.
Neukunden sind Benutzer, die zuvor kein Konto auf der Website des Unternehmens registriert hatten, von einem Partner im Rahmen des Partnerprogramms angeworben wurden und anschließend ein Konto auf deWebsite des Unternehmens registriert und ihre erste Einzahlung vorgenommen haben.
Ein Empfehlungslink ist ein Verweis zu den Websites des Unternehmens, der die eindeutige Kennung des Partners enthält.
Die Provision bezeichnet einen Geldbetrag, der an den Partner als vorher vereinbarter Prozentsatz des Gewinns gezahlt wird, der für das Unternehmen durch die vom Partner geworbenen Neukunden erzielt wird.
Der Begriff „Auszahlung“ bezieht sich auf die Provision, die dem Partner vom internen Partnerprogramm-Konto des Partners über ein externes Zahlungssystem überwiesen wird.
Werbematerialien bezieht sich auf Text-, Grafik-, Audio-, Video- und verschiedene andere Materialien mit werbendem Charakter, die der Verkaufsförderung der Produkte des Unternehmens dienen.
Unter betrügerischem Datenverkehr versteht man jede vom Partner im Rahmen des Partnerprogramms ausgeübte Tätigkeit mit dem Ziel, Provisionen durch illegale Methoden der Datenverkehrserzeugung zu erhalten, sowie alle Handlungen, die nach Ansicht des Unternehmens unredlich sind und/oder darauf abzielen, das Unternehmen zu täuschen, unabhängig davon, ob ein tatsächlicher Schaden entstanden ist. Betrügerischer Datenverkehr bedeutet unter anderem: Transaktionen mit gestohlenen Kredit- oder Debitkarten; Rückbuchungen; Absprachen mit verbundenen Parteien; Manipulation des Partnerprogramms, von Boni oder anderen Prämienmechanismen; Erstellung falscher Konten, um Provisionen zu erhalten; Benutzung des Kontos einer anderen Person; Einsatz unlauterer externer Faktoren oder Einflüsse (wie z. B. Täuschung) oder unlautere Nutzung der Dienstleistungen des Unternehmens, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Ausnutzung von Sicherheitslücken in der Software; Verwendung eines VPN oder von Proxy-Servern, um den Standort oder die Kenndaten des Geräts, das für den Zugriff auf die Website des Unternehmens verwendet wird, zu verbergen oder zu ändern; und Beteiligung an betrügerischen oder anderen kriminellen Aktivitäten.
VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Der Partner muss sich mit den Bedingungen des Partnerprogramms vertraut machen und diese vor Beginn der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen anerkennen.
1.2. Mit der Anmeldung zum Partnerprogramm garantiert der Partner:
- sofern es sich um eine natürliche Person handelt, dass sie voll geschäftsfähig und im Land ihres Wohnsitzes volljährig ist
- sofern es sich um eine juristische Person handelt, dass sie voll geschäftsfähig und nach geltendem Recht eingetragen ist und über die notwendigen gesellschaftsrechtlichen Vollmachten verfügt, um diesen Vertrag abzuschließen und auszuführen. Das Unternehmen haftet Dritten gegenüber nicht für die Nichteinhaltung dieser Klausel durch den Partner. Bei einem Verstoß gegen diese Garantie ist das Unternehmen berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Partner zu beenden, ohne eine Auszahlung vorzunehmen.
1.3. Der Partner trägt die volle Verantwortung für die Sicherheit und Speicherung personenbezogener Daten, einschließlich der Anmeldedaten und des Passworts. Das Unternehmen ist nicht für den Verlust personenbezogener Daten durch den Partner und/oder die Weitergabe dieser Daten an Dritte verantwortlich.
1.4. Im Rahmen des Partnerprogramms behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Zusammenarbeit mit einem Partner ohne Begründung zu verweigern.
1.5 Das Unternehmen behält sich das alleinige Recht vor, diese Vereinbarung ohne vorherige Benachrichtigung des Partners zu ändern, zu ergänzen oder zu überarbeiten. Alle Änderungen oder Ergänzungen werden sofort mit der Veröffentlichung auf den Websites des Unternehmens wirksam. Das Unternehmen kann den Partner über solche Änderungen informieren, ist aber nicht dazu verpflichtet. Der Partner ist dafür verantwortlich, diese Vereinbarung und die Partnerressourcen regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. Die fortgesetzte Teilnahme am Partnerprogramm nach der Veröffentlichung von Änderungen bedeutet, dass der Partner die neue Fassung der Vereinbarung anerkennt. Die gültige Fassung der Vereinbarung ist jene, die auf der Webseite des Partnerprogramms veröffentlicht ist.
1.6. Der Partner kann sich nur einmal zum Partnerprogramm anmelden. Eine Wiederregistrierung, auch als Sub-Partner, ist strengstens untersagt.
2. Veröffentlichung von Werbemitteln
2.1. Die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien im Rahmen des Partnerprogramms besteht in der Veröffentlichung von Werbemitteln auf den Partnerressourcen.
2.2. Bei der Schaltung und Verbreitung von Werbematerialien im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen verpflichtet sich der Partner, alle anwendbaren Gesetze, behördlichen Vorschriften und ethischen Standards einzuhalten und darf nur vom Unternehmen genehmigte Werbemittel verwenden.
2.3. Entwickelt der Partner Werbemittel, verpflichtet er sich, vor deren Veröffentlichung die schriftliche Zustimmung des Unternehmens einzuholen.
2.4. Der Partner muss sicherstellen, dass alle veröffentlichten Werbemittel auf dem neuesten Stand sind.*
* Die Veröffentlichung von Werbemitteln, die Folgendes enthalten, ist untersagt:
– falsche Bedingungen für Werbeaktionen, Boni und Sonderangebote
– veraltetes Bildmaterial
– ein veraltetes Firmenlogo
– den Namen des Unternehmens oder Verweise zu Websites von Wettbewerbern
Sollte ein Partner veraltete Werbemittel veröffentlichen, behält sich das Unternehmen die Sperre des Partnerkontos vor.
2.5. Der Partner gewährleistet, dass die Veröffentlichung von Werbemitteln im Einklang mit den Gesetzen des Landes ihrer Veröffentlichung stehen und dass eventuelle Reklamationen von Aufsichtsbehörden und/oder Dritten berücksichtigt werden.
Sollte sich herausstellen, dass die Werbemittel auf den Partnerressourcen gegen diese Vereinbarung verstoßen, wird dem Partner eine Abmahnung zugestellt und er muss diese Werbemittel innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ersetzen.
Veröffentlicht der Partner daraufhin keine aktualisierten Werbemittel im Einklang mit den Vorgaben des Unternehmens, behält sich das Unternehmen das Recht vor, Auszahlungen zu sperren, bis aktuelle Werbemittel veröffentlicht werden.
Bei regelmäßigen Verstößen gegen die Vereinbarung ist das Unternehmen berechtigt, die Vereinbarung mit dem Partner ohne Zahlung einer Provision zu beenden.
3. Partnerressourcen
3.1. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Partner, umfassende Informationen über die Partnerressourcen vorzulegen, die vom Unternehmen im Rahmen des Partnerprogramms genutzt werden sollen.
3.2. Der Partner trägt die volle und alleinige Verantwortung für den Betrieb und den Inhalt der Partnerressourcen, auf denen die Werbemittel geschaltet werden.
3.3. Der Partner garantiert, dass die Inhalte der Partnerressource/n den geltenden Gesetzen entsprechen und verpflichtet sich, auf seinen Seiten keine verleumderischen, alterseinschränkenden, illegalen, schädlichen, bedrohlichen, obszönen, rassistisch oder ethnisch intoleranten oder in sonstiger Weise anstößigen oder diskriminierenden, zwanghaften, politisch sensiblen oder in sonstiger Weise den Rechten des Unternehmens oder den Rechten Dritter widersprechenden oder diese verletzenden Inhalte einzustellen.
4. Geistiges Eigentum
4.1. Soweit es für den Partner zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist, wird dem Partner für die Vertragslaufzeit eine kostenlose, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der Marken, Logos und sonstiger geistiger Eigentumsrechte des Unternehmens für die Durchführung dieses Vertrages gewährt. Diese Lizenz überträgt dem verbundenen Unternehmen keine Eigentumsrechte an den geistigen Eigentumsrechten des Unternehmens, sondern das Unternehmen bleibt in vollem Umfang im Besitz seiner geistigen Eigentumsrechte.
4.2. Wenn der Partner während der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Werbemittel für das Unternehmen entwickelt, werden die exklusiven geistigen Eigentumsrechte an diesen Werbemitteln ab dem Zeitpunkt ihrer Erstellung auf das Unternehmen übertragen. Die Provision schließt die Zahlung für die Entwicklung von Werbemitteln und für die Übertragung aller geistigen Eigentumsrechte an diesen Materialien ein.
4.3. Der Partner verpflichtet sich, das Erscheinungsbild der Websites und der Marke des Unternehmens sowie von Websites, die vom Unternehmen eingetragene Marken und anderes geistiges Eigentum enthalten, weder ganz noch teilweise zu kopieren.
4.4. Die Partnerressourcen dürften nicht den falschen Eindruck erwecken, dass sie direkt von dem Unternehmen oder der Marke geführt werden.
4.5. Der Partner ist nicht befugt, ohne Zustimmung von Verantwortlichen des Unternehmens Logos, Grafiken oder Marketingmaterialien des Unternehmens zu verwenden, soweit es sich nicht um die vom Unternehmen im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Werbemittel handelt.
4.6. Der Partner darf den Namen der Marke oder einen Namen, der der Marke zum Verwechseln ähnlich ist, oder die Namen anderer Marken, die zum Unternehmen gehören, in keinem Adressbereich (Domain) der Website des Partners, der internen Seiten oder der mobilen Anwendungen registrieren oder verwenden. Dies gilt auch für die Verwendung von Namen, die ganz oder teilweise aus einer zum Unternehmen gehörenden Marke bestehen oder mit dieser verwechselt werden könnten. In solchen Fällen erkennt der Partner das Recht des Unternehmens an, die Verwechslungsgefahr zu bestimmen.
4.7. Der Partner darf keine Schlüsselwörter, Suchanfragen, Meta-Tags oder andere Identifizierungsmerkmale zur Verwendung in einer Suchmaschine, einem Portal, einem Werbedienst oder einem anderen Such-/Referenzdienst erwerben/registrieren/verwenden, die mit der Marke, mit zu dem Unternehmen gehörenden Marken oder mit einer anderen Marke des Unternehmens identisch oder ähnlich sind.
4.8. Der Partner ist nicht berechtigt, Seiten und/oder Gruppen in sozialen Netzwerken (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Facebook, Twitter usw.) zu erstellen, die fälschlicherweise als mit dem Unternehmen in Verbindung stehende Seiten oder Gruppen interpretiert werden könnten.
Der Partner erklärt sich ferner damit einverstanden, keine mobilen, Web-Apps oder Websites zu erstellen oder zu verbreiten, die fälschlicherweise als Apps oder Websites der Marke und/oder des Unternehmens interpretiert werden könnten.
4.9. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen der Absätze 4.1-4.8 dieser Vereinbarung behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Bedingungen der Zusammenarbeit zu überprüfen.
5. Verbotene Handlungen
5.1. Der Partner ist gehalten, in eigenem Namen zu handeln und darf keine Werbemittel im Namen der Verwaltung, der Manager oder anderer Mitarbeiter des Unternehmens und des Partnerprogramms veröffentlichen oder verbreiten.
5.2. Der Partner darf potenzielle Kunden nicht in einer Weise ansprechen, die zu einem Wettbewerb zwischen dem Partner und dem Unternehmen hinsichtlich der Werbung für die Website oder die Websites führen könnte.
5.3. Werbemittel dürfen nicht in folgenden Varianten veröffentlicht oder verteilt werden:
- E-Mail-Spam, d. h. massenhafter Versand von unaufgeforderten E-Mails ohne vorherige Zustimmung des Empfängers
- kontextbezogene Werbung, die auf die Marke des Unternehmens verweist
- Clickunders, d. h. Online-Werbung, bei der sich nach einem Klick des Nutzers auf einer Seite automatisch ein neues Werbefenster oder eine neue Registerkarte im Browser öffnet, ohne dass dieser seine ausdrückliche Zustimmung erteilte
- Popunders, d. h. Werbefenster, die automatisch hinter einem aktiven Browserfenster erscheinen, ohne die Benutzeraktivitäten zu unterbrechen, aber bis zum manuellen Schließen auf dem Bildschirm bleiben.
5.4. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, keinem potenziellen Neukunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens einen (finanziellen oder anderweitigen) Anreiz für die Registrierung, Einzahlung oder Durchführung einer Handlung anzubieten oder einzuräumen, außer bei Standard-Werbeprogrammen, die das Unternehmen von Zeit zu Zeit über das Partnerprogramm anbietet.
5.5. Der Partner darf seinen Empfehlungslink nicht verwenden, um sein eigenes Kundenkonto auf den Websites des Unternehmens anzumelden, und er ist nicht berechtigt, sich mit anderen interessierten Parteien zusammenzuschließen.
5.6. Dem Partner ist der Einsatz von Cookie-Stuffing-Techniken wie den folgenden untersagt:
- das Öffnen der Unternehmenswebsite in einem Iframe mit null Seitenlänge oder in einer unsichtbaren Zone
- Einsatz von Tags, Cookie-Skripten oder anderen ähnlichen Maßnahmen mit dem Ziel, eine Provision zu erhalten.
5.7. Der Einsatz von betrügerischem Datenverkehr ist strengstens untersagt. Alle Handlungen des Partners im Hinblick auf die Gewinnung betrügerischen Datenverkehrs werden als Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung betrachtet und ziehen die in Absatz 7.4 dieser Vereinbarung genannten Rechtsfolgen nach sich.
6. Vertrauliche Informationen
6.1. Während der Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung können dem Partner vertrauliche Informationen in Bezug auf das Unternehmensgeschäft, den Betrieb, die Technologien und das Partnerprogramm (einschließlich der Provisionen und ähnlicher Zahlungen, die der Partner über das Partnerprogramm erhält) anvertraut werden.
6.2. Der Partner verpflichtet sich, keine vertraulichen Daten an Dritte weiterzugeben oder zu übertragen, sofern er nicht dazu die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens eingeholt hat. Der Partner darf vertrauliche Daten ausschließlich zum Erreichen der Vertragsziele verwenden. Die Verpflichtungen des Partners in Bezug auf vertrauliche Daten bleiben auch nach der Beendigung dieser Vereinbarung bestehen.
6.3. Bei einem Verstoß gegen die Klauseln 6.1 oder 6.2 dieser Vereinbarung ist das Unternehmen berechtigt, die Vereinbarung mit dem Partner zu kündigen und Vertragsstrafen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zum Schutz vertraulicher Daten zu verhängen.
7. Provision
7.1. Die Partnerprovision hat keinen festen Wert und hängt von den Einnahmen ab, die das Unternehmen von Neukunden erhält, die sich über den Empfehlungslink des Partners registriert haben, sowie von der Qualität des Datenverkehrs.
7.2. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung zum Partnerprogramm erhält jeder neue Partner eine Provision in Höhe von 20 (zwanzig) Prozent des Nettogewinns, den das Unternehmen durch die vom entsprechenden Partner im Laufe von 3 (drei) Kalendermonaten geworbenen Neukunden erzielt, mit dem Ziel, den Umsatz zu steigern. Nach 3 (drei) Kalendermonaten ab dem Datum der Anmeldung zum Partnerprogramm werden 15 (fünfzehn) Prozent des Nettogewinns, den das Unternehmen von den durch den Partner vermittelten Neukunden erhält, als Provision gezahlt, sofern sich die Vertragsparteien nicht auf eine andere Provisionshöhe einigen.
7.3. Wenn der Partner innerhalb von 3 (drei) aufeinanderfolgenden Kalendermonaten nicht mindestens 3 (drei) Neukunden wirbt, kann das Unternehmen die Kooperationsbedingungen ändern, die Provision kürzen, das Konto des Partners im Partnerprogramm aussetzen oder den Vertrag mit dem Partner einseitig kündigen.
7.4. Das Unternehmen behält sich im eigenen Ermessen das Recht vor, die Geschäftstätigkeit des Partners auf Anzeichen von betrügerischem Datenverkehr zu überprüfen. Dieser Prüfzeitraum darf 90 Tage nicht überschreiten. Während des Prüfzeitraums werden die Provisionsauszahlungen an den Partner ausgesetzt. Der Nachweis, dass der Partner betrügerischen Datenverkehr erzeugt hat, gilt als Verstoß gegen diese Vereinbarung und kann zu einer Korrektur der Zahlungsbedingungen für die Provision sowie zu anderen in dieser Vereinbarung vorgesehenen Maßnahmen führen. Um Unklarheiten auszuschließen, bleiben Einnahmen, die durch betrügerischen Datenverkehr erzielt wurden, bei der Berechnung der Provision des Partners unberücksichtigt. Das Unternehmen behält sich ferner das Recht vor, alle zuvor an den Partner gezahlten Beträge, die mit betrügerischem Datenverkehr in Verbindung stehen, von zukünftigen Provisionszahlungen abzuziehen.
8. Provisionszahlungen
8.1. Die Provision wird wöchentlich, immer dienstags, für den Zeitraum von Montag bis einschließlich Sonntag der Vorwoche ausgezahlt, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- der Partner hat zuvor die Details der Provisionszahlung mit einem Geschäftsführer des Unternehmens vereinbart
- die Provision liegt über dem Mindestauszahlungsbetrag von 30,00 $ (dreißig US Dollar) und der Partner hat mehr als 4 Neukunden geworben.
Die auszahlbare Provision wird auf der basierend auf den zum Zeitpunkt der Auszahlung vollständig abgewickelten Ereignissen berechnet. Die ausstehenden Provisionen werden dem Partner nach Abschluss der Abrechnung ausgezahlt.
Sofern die Auszahlungsbedingungen nicht erfüllt sind, wird die Provision automatisch auf den nächsten Zeitraum übertragen (einschließlich eines negativen Saldos).
8.2. Das Unternehmen kann Auszahlungen an den Partner im Fall von unvorhergesehenen technischen Störungen im Partnerprogramm einbehalten, oder wenn eine Überprüfung des Partners und seiner Betriebsmittel erforderlich ist, damit die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährleistet ist.
8.3. Das Unternehmen ist allein und ausschließlich berechtigt, Auszahlungen an den Partner in derselben Währung zu berechnen und zu leisten wie die Einnahmen, die das Unternehmen von den durch den Partner vermittelten Neukunden erhält.
9. Haftung der Vertragsparteien
9.1. Der Partner trägt die volle und alleinige Verantwortung für den Betrieb und den Inhalt der Partnerressourcen. Verstößt der Partner gegen die Vertragsbedingungen und die einschlägigen Gesetze, kann das Unternehmen den Vertrag einseitig kündigen, ohne die Provisionen auszuzahlen, einschließlich der Provisionen, die vor dem Datum der Vertragskündigung berechnet wurden.
9.2. Der Partner verpflichtet sich, das Unternehmen für alle Verluste, einschließlich Rechtskosten, zu entschädigen, die aufgrund von Ansprüchen Dritter entstehen, die durch die Verletzung der Vertragsbedingungen durch den Partner verursacht wurden.
9.3. Das Unternehmen ist nicht für indirekte Verluste, einschließlich entgangener Gewinne oder Rufschädigung, verantwortlich, die dem Partner infolge der Vertragskündigung oder sonstiger Maßnahmen des Unternehmens im Rahmen des Partnerprogramms entstehen. Das Unternehmen haftet nicht:
– gegenüber Dritten für die Verletzung der Vertragsbestimmungen durch den Partner
– für den Verlust personenbezogener Daten durch den Partner und/oder deren Weitergabe an Dritte
– für Forderungen Dritter im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Mitarbeiter des Partners und/oder der Veröffentlichung von Werbemitteln
9.4. Das Unternehmen gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf das Partnerprogramm, Werbemittel oder die Unternehmensressourcen, darunter auch Garantien für die Eignung für einen bestimmten Zweck, die wirtschaftliche Qualität, die Rechtmäßigkeit oder die Nicht-Verletzung von Rechten. Ferner garantiert das Unternehmen nicht den reibungslosen oder fehlerfreien Betrieb der Unternehmensressourcen und ist daher nicht für Folgen verantwortlich, die durch Unterbrechungen oder Fehler in deren Betrieb verursacht werden.
9.5. Das Unternehmen übernimmt keine Garantien, Zusicherungen oder Verpflichtungen hinsichtlich der Provisionshöhe, die der Partner infolge seiner Teilnahme am Partnerprogramm erhalten kann. Die Provisionshöhe hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem vom Aktivitätsniveau der vom Partner vermittelten Neukunden und von der Einhaltung der Vertragsbedingungen durch den Partner.
9.6. Der Höchstbetrag, den das Unternehmen bei einem Rechtsstreit, einer Klage oder einem Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zahlen kann, ist auf den Provisionsbetrag begrenzt, der dem Partner im Monat vor dem besagten Rechtsstreit gezahlt wurde.
10. Richtlinie zur Streitbeilegung
10.1. Alle Streitfälle und Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit diesem Abkommen werden auf dem Verhandlungsweg beigelegt. Im Streitfall kann der Partner unter der auf der Website des Partnerprogramms angegebenen E-Mail-Adresse eine schriftliche Beschwerde mit einer ausführlichen Beschreibung des Streitfalls an das Support-Team des Partnerprogramms senden.
10.2. Das Unternehmen kann die Prüfung einer Beschwerde ablehnen, wenn:
- der Partner keinen Nachweis des Nichtverstoßeserbringt
- die Beschwerde Obszönitäten, Gewaltaufrufe oder falsche Anschuldigungen enthält. Solche Handlungen des Partners werden als Verstoß gegen diese Vereinbarung betrachtet.
10.3. Die Frist für die Prüfung einer Beschwerde beträgt 14 (vierzehn) Werktage ab dem Datum ihres Eingangs.
10.4. Die vom Unternehmen getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht beeinsprucht werden. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, eine Beschwerde nicht zu prüfen.
Die Vertragsbedingungen gelten ab dem Zeitpunkt der Anmeldung zum Partnerprogramm als vom Partner angenommen. Der Partner muss die Vertragsbedingungen vor der Anmeldung sorgfältig durchlesen.